Bereits 2021 wurde vom Nationalrat in einem Initiativantrag einstimmig beschlossen, dass Kinder vor geschlechtsverändernden, medizinisch nicht notwendigen Operationen geschützt werden sollen. Bis heute fehlt jedoch ein konkreter Gesetzesentwurf, bemängelt Volksanwalt Bernhard Achitz. Er betont, dass geschlechtsverändernde Operationen an intergeschlechtlichen Babys, Kindern und Jugendlichen massive Menschenrechtsverletzungen seien. Justiz- und Gesundheitsministerium müssten endlich ein entsprechendes Gesetz in Begutachtung schicken.
Vorschnelle Operationen würden später oft zu schweren Traumatisierungen führen. Deshalb sei es höchste Zeit, die medizinischen Entscheidungsprozesse bei Kleinkindern mit beiden Geschlechtsmerkmalen nachhaltig zu ändern und damit die Autonomie und Selbstbestimmung der betroffenen Menschen zu sichern, so Achitz.
In Österreich werden laut Schätzungen jedes Jahr etwa 30 Kinder geboren, die nicht eindeutig dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet werden können. Die Medizin sei nach wie vor darauf ausgerichtet, "störende" Geschlechtsmerkmale frühzeitig operativ zu entfernen, was Betroffene jedoch häufig als Verstümmelung empfinden. Schon 2020 forderte der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes Österreich ein Verbot für nicht notwendige sowie nicht-konsensuelle Eingriffe an den Geschlechtsmerkmalen von Kindern.