Bei Schlafstörungen wird es sowohl von Laien, als auch von Kinderärzt:innen, Kinder- und Jugendpsychiater:innen sowie von Schlafmediziner:innen oft eingesetzt: Melatonin. Für 2025 ist eine evidenzbasierte kritische Leitlinie auf der Grundlage bisher vorliegender plazebokontrollierter randomisierter Studien (RCTs) geplant, die aufklären soll, bei welchen Indikationen und Voraussetzungen Evidenzen für die Gabe von Melatonin nachweisbar sind.
Zusätzlich dazu werden die Dosierungen und Applikationszeiten auf der Grundlage dieser RCTs und pharmakokinetischer Daten empfohlen. Angemeldet wurde die S2e-Leitlinie von der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin. Im März 2025 soll sie fertiggestellt werden. Um die Koordination der Leitlinie kümmert sich Prof. Dr. med. Ekkehart Paditz.
Es werden Nebenwirkungen, der Kenntnisstand zu Langzeiteffekten und die Komplexität der Wirkung von Melatonin insbesondere auch im kindlichen Organismus dargestellt. So soll ein zurückhaltendes und differenziertes gut begründbares Verordnungsverhalten gefördert und potenzielle langfristige Nebenwirkungen, wie zum Beispiel die Beeinflussung des Pubertätseintritts, vermieden werden.
Informationen zur Anmeldung der S2e-Leitlinie befinden sich auf der Webseite der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF).