Hausärzt:in 07-08/2024

Fehlgeburten: Neuregelung bei der Hebammenbetreuung

Künftig erhalten Frauen, die nach der 18. Schwangerschaftswoche (SSW) eine Fehlgeburt erleiden, Anspruch auf die Unterstützung durch eine Hebamme. Bislang sah die bisherige Regelung Hebammenbeistand nur bei Totgeburten und Geburten ab einem Geburtsgewicht von mehr als 500 Gramm vor. Diese lang erwartete Änderung tritt ab 1. September 2024 in Kraft.

Frauen, die sich bereits in einem fortgeschrittenen Stadium der Schwangerschaft befanden und eine Fehlgeburt erlitten haben, hatten bisher keinen Anspruch auf die Hilfe einer Hebamme. Dies wird sich nun ab 1. September 2024 ändern. Die Neuregelung: Frauen wird nun im Falle jeden Schwangerschaftsverlusts nach der 18. SSW Anspruch auf Hebammenbetreuung als Kassenleistung gewährt. 

"Das Österreichische Hebammengremium (ÖHG) setzt sich seit geraumer Zeit dafür ein, dass Mütter, die einen Schwangerschaftsverlust erleiden mussten, eine Hebammenbegleitung im Wochenbett als Kassenleistung erhalten. Somit kann zugunsten dieser sehr vulnerablen Gruppe von Familien zumindest ein Teilerfolg gefeiert werden. Wir haben die letzten Wochen intensiv daran gearbeitet, die neue Regelung auch in der Praxis zum Vorteil für alle Betroffenen und Beteiligten umzusetzen", berichtet Gerlinde Feichtlbauer, Präsidentin des ÖHG. In Zukunft können sich betroffene Frauen unbürokratisch an eine Hebamme wenden. Bei der Hebammensuche auf der ÖHG-Website ist dafür eigens ein Suchbegriff ("Betreuung nach Fehlgeburt und Totgeburt") ergänzt worden. 

Auch nach diesem Fortschritt engagiert sich das ÖHG weiterhin für die Verbesserung der Versorgung von Frauen mit Schwangerschaftsverlust. "Weitere Forderungen des ÖHG, wie die nach einer psychologischen bzw. psychotherapeutischen Begleitung sowie einer angemessenen Zeit für Rekonvaleszenz und Trauer, wurden leider noch nicht erfüllt. Diese Anliegen sollen nun in einer vom Bundeskanzleramt eingerichteten Arbeitsgruppe besprochen werden. Bei der nächsten Tagung im Herbst dieses Jahres werden etwaige Entscheidungen und weitere Schritte besprochen", so Feichtlbauer.