Bringen Sie in folgenden Situationen den Hinweis, dass eine Bewilligung aufgrund der Hochwassersituation nicht möglich war, auf Verordnungen an:
- Wenn eine Langzeitbewilligung besteht oder ein Medikament bereits bezogen wurde und Patient:innen weiterversorgt werden.
- Bei EKO-Medikamenten, auf welche die EKO-Regel zutrifft
- Wenn Sie den Vermerk „Bewilligung eingeholt“ auf einem Rezept anbringen müssten, schreiben Sie stattdessen "Hochwasser" – bei e-Rezepten nutzen Sie dazu das Feld "sonstige Anmerkungen".
Bei Erstverordnungen, deren Kassenverkaufspreis € 700 übersteigen, schicken Sie sofern möglich ein Fax (050766-125381) oder melden Sie sich telefonisch (050766-125330) für eine Einzelfallentscheidung. Auch bei Erstverordnungen bis € 700, die nicht in den EKO fallen, oder nicht den EKO-Vorgaben entsprechen.