Hausärzt:in 07-08/2024

Was tun, wenn das ABS nicht funktioniert

Noch bis 27. September zeigt die ÖGK Kulanz bei Ärzt:innen, die aufgrund der Hochwasserschäden ihre Patient:innen nicht herkömmlich versorgen können. Lesen Sie hier wie Sie vorgehen müssen.

Bringen Sie in folgenden Situationen den Hinweis, dass eine Bewilligung aufgrund der Hochwassersituation nicht möglich war, auf Verordnungen an:

  • Wenn eine Langzeitbewilligung besteht oder ein Medikament bereits bezogen wurde und Patient:innen weiterversorgt werden.
  • Bei EKO-Medikamenten, auf welche die EKO-Regel zutrifft 
  • Wenn Sie den Vermerk „Bewilligung eingeholt“ auf einem Rezept anbringen müssten, schreiben Sie stattdessen "Hochwasser" – bei e-Rezepten nutzen Sie dazu das Feld "sonstige Anmerkungen".

Bei Erstverordnungen, deren Kassenverkaufspreis € 700 übersteigen, schicken Sie sofern möglich ein Fax (050766-125381) oder melden Sie sich telefonisch (050766-125330) für eine Einzelfallentscheidung. Auch bei Erstverordnungen bis € 700, die nicht in den EKO fallen, oder nicht den EKO-Vorgaben entsprechen.