Der neue Mindestlohn liegt bei 2.067,40 Euro, die Erhöhung gilt für IST-Einkommen wie für Mindesteinkommen gleichermaßen.
Weitere Verbesserungen, die erreicht werden konnten:
- Die Bezahlung während der Nachtbereitschaft wird angehoben.
- Der Zuschlag für Einspringen wird um 15 Prozent erhöht und kommt öfter zur Anwendung.
- Die Regelung für den Anspruch auf Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage (SEG-Zulage) wird verbessert.
- Die Anerkennung ausländischer Ausbildungen wird verbessert.
- Bestimmte Vordienstzeiten werden verbessert angerechnet.
- Die Zuschläge auf Mehrarbeitsstunden kommen bereits ab 8 Mehrstunden (bisher 16) zu tragen (Reduktion der "Pufferstunden").
- Beschäftigte in der Frühförderung werden in Verwendungsgruppe 8 eingereiht, wodurch viele mehr Gehalt erhalten.
Gewerkschaft GPA Öffentlichkeitsarbeit