Anlass für die Analyse war ein schwer gesundheitsgefährdender Vorfall nach Einnahme eines mutmaßlich gefälschten Diabetes-Medikament, das auch bei Übergewicht indiziert ist. Ein gefälschtes Medikament könne innerhalb des offiziellen Vertriebsweges – Industrie > Arzneimittelvollgroßhandel > Apotheke – ausgeschlossen werden, so die Schlussfolgerung aller drei in der Lieferkette maßgeblichen Akteure.
So verifizieren die Arzneimittelvollgroßhändler jedes Arzneimittel vor Auslieferung, sofern es nicht direkt vom Zulassungsinhaber oder einem von diesem direkt beauftragten Lieferanten kommt. Weiters lässt sich seit 2019 jede Medikamentenpackung durch einen Code eindeutig identifizieren und einen nochmaligen Check auf Originalität gibt es darüber hinaus bei der Abgabe in der Apotheke.