Hausärzt:in 07-08/2024

Pharma-Industrie muss 700 kritische Arzneimittel einlagern

Durch die Bevorratungs-Verordnung des Gesundheitsministeriums wird die pharmazeutische Industrie dazu verpflichtet, ihre Lagerbestände für kritische Arzneimittel zu erhöhen: Sie muss von rund 700 wichtigen Medikamenten einen Bedarf von vier Monaten einlagern.

Die entsprechende Bevorratungs-Verordnung des Gesundheitsministeriums wurde von der Europäischen Kommission genehmigt und wird heute in Österreich kundgemacht. "Wir stellen damit sicher, dass es zu keinem Versorgungsengpass im Winter kommt", erklärt Gesundheitsminister Johannes Rauch. In den vergangenen Jahren haben Lieferengpässe bei Medikamenten europaweit zu einer angespannten Situation geführt. Mit einem Bündel an kurzfristigen Maßnahmen konnte die Versorgung der österreichischen Bevölkerung sichergestellt werden. So wurde unter anderem ein Wirkstofflager für kritische Arzneimittel eingerichtet und die magistrale Zubereitung von Arzneimitteln durch Apotheken erleichtert.

Der nächste wichtige Schritt: Die pharmazeutische Industrie wird nun dazu verpflichtet, ihre Lagerbestände deutlich zu erhöhen. Die Bevorratungs-Verordnung definiert rund 700 kritische Medikamente, von denen ein Bedarf von vier Monaten eingelagert werden muss. Insbesondere zählen dazu Schmerzmittel, Antibiotika, Medikamente gegen Erkältungssymptome, aber auch Präparate für chronische Herz-Kreislauf- oder Lungen-Erkrankungen. In den kommenden Monaten werden die Lager gefüllt, sodass die Medikamente bereits in diesem Winter zur Verfügung stehen. Die Industrie hat zehn Monate Zeit, um den vollen Lagerstand zu erreichen.

"Im vergangenen Winter konnten wir die Medikamentenversorgung in Österreich durch kurzfristige Maßnahmen bestmöglich sicherstellen. Durch die Verpflichtung zu höheren Vorräten sollten Lieferengpässe bei wichtigen Arzneimitteln endgültig Vergangenheit sein", so der Gesundheitsminister. "Langfristig braucht es eine europäische Lösung, die alle Mitgliedstaaten gleichermaßen absichert. Das werde ich in Brüssel weiterhin einfordern", ergänzt er.

Gemeinsam mit allen relevanten Systempartner:innen wurde die Bevorratungs-Verordnung in einer Taskforce des Gesundheitsministeriums erarbeitet. Auf Antrag durch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) können die Kosten, die der pharmazeutischen Industrie durch die erhöhte Arzneimittelbevorratung entstehen, erstattet werden.