Die Kollektivvertragsverhandlungen für die Beschäftigten bei Ärzt:innen werden stark von den ÖGK-Verhandlungen mit den Ärztekammern beeinflusst – und diese gestalten sich teilweise äußerst schwierig.
Was bedeutet das? Die ÖGK verhandelt mit den Ärztekammern die Kassentarife für die Ärzt:innen sowie die Abgeltung der Teuerung. Auch wenn die Kostenstruktur in Arztpraxen eine völlig andere ist als in privaten Haushalte, haben diese Verhandlungen doch mehr oder weniger starke Auswirkungen auf unsere Kollektivvertragsverhandlungen. Positiv hervorzuheben ist, dass die meisten Ärztekammern mittlerweile anerkennen, dass ihre Beschäftigten von der Teuerung anders betroffen sind als ihre Praxen. Dennoch ist die Bereitschaft der Ärztekammern eher gering, mit unserem Kollektivvertrag – aus ihrer Sicht – in Vorleistung zu gehen. Einzelne Bundesländer sind hier positive Ausnahmen: Sie haben bereits einen Kollektivvertragsabschluss vereinbart oder befinden sich bereits mit uns als Gewerkschaft GPA in der finalen Abstimmung. Während im vergangenen Jahr in Kärnten lange kein Ergebnis auf dem Tisch lag, sieht es heuer so aus, als ob sich die Steiermark zu einer Herausforderung entwickeln könnte. Die Signale deuten jedenfalls darauf hin.