Damit soll der Zugang zur Ausbildung breiter und kostengünstiger gestaltet werden. Nach dem Masterstudium folgt eine praktische Phase mit Patient:innenkontakt und eine staatliche Approbationsprüfung. Das Ziel der Novelle ist eine deutliche Erhöhung des Angebots, da derzeit nur etwa die Hälfte derjenigen, die psychotherapeutische Hilfe suchen, behandelt werden kann. Die Novelle akademisiert die Psychotherapieausbildung mehr als 30 Jahre nach dem ersten Psychotherapiegesetz. Die Finanzierung für die 500 Studienplätze ist im Universitätsgesetz verankert, und das Masterstudium dauert vier Semester. Voraussetzung ist ein fachlich einschlägiges Vorstudium. Die Reform soll dazu beitragen, die psychosoziale Versorgung der Bevölkerung zu verbessern.