Hausärzt:in 11/2024
Ärzt:in Assistenz 02/2024

Pflegekräfte und Ärzt:innen: Gleiches Geld für die gleiche Arbeit

Für die Einstufung von Pflegebedürftigen beim Pflegegeld erhalten Pflegekräfte künftig das gleiche Honorar wie Ärzt:innen. Dies wurde von Sozialminister Johannes Rauch in einem heute veröffentlichten Erlass festgelegt, der mit 1. Oktober in Kraft tritt.

In Österreich erhalten etwa 490.000 Menschen Pflegegeld. Dabei liegt die Höhe zwischen 192 und 2.061,80 Euro pro Monat und hängt vom notwendigen Pflegeaufwand ab. Bei einer Begutachtung wird dieser von einer Ärzt:in oder einer diplomierten Pflegekraft festgestellt. Jährlich wendet der Bund rund 3 Milliarden für das Pflegegeld auf. Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal darf seit Juli 2023 auch Erstbegutachtungen durchführen. Davor durften diplomierte Pfleger:innen nur Begutachtungen für Erhöhungsanträge übernehmen. Bereits 36 % aller Begutachtungen erfolgen mittlerweile durch Pflegekräfte. Begutachtungen erfolgen dadurch rascher. Der Pflegeaufwand kann von den Pflegekräften mit ihren Kompetenzen gut eingeschätzt werden.

Bisher lag das Honorar für Begutachtungen für Pflegepersonal jedoch 20 Euro unter jenem für begutachtende Ärzt:innen. Diese Regelung ändert Sozialminister Johannes Rauch nun mit einem Erlass: “Gleiches Geld für gleiche Arbeit - das muss in allen Bereichen gelten. Auch bei den Honoraren für Pflegekräfte hat dieser Grundsatz zu gelten. Das ist nicht nur eine Frage der Fairness, sondern auch eine Anerkennung der pflegerischen Expertise”, betont er. Alle Begutachter:innen erhalten ab 1. Oktober einheitlich 90 Euro. Dafür stellt das Sozialministerium rund 1,5 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr bereit. “Mein Dank gilt allen Begutachter:innen, die diese verantwortungsvolle Aufgabe gewissenhaft erfüllen. Sie haben allein im vergangenen Jahr über 226.000 Neu- und Erhöhungsanträge bearbeitet”, so Rauch.

Auch für pflegende Angehörige sind Verbesserungen geplant: Seit 1. September erhalten sie schon ab dem ersten Tag Kostenersatz für eine Ersatzpflege. Außerdem wurde der Bezieher:innenkreis um nahe Angehörige (wie zum Beispiel Pflegeeltern, Tanten und Onkel) erweitert. Damit können sich pflegende Angehörige beispielsweise einen Tag in der Woche “frei nehmen”. Ein Kostenersatz war bisher erst ab drei aufeinander folgenden Tagen möglich. Je nach Pflegestufe liegt der jährliche Höchstbetrag zwischen 1.200 und 2.500 Euro. Während ihrer Abwesenheit eine geeignete Ersatzpflege zu organisieren und zu bezahlen, wird den Angehörigen durch diese Unterstützung erleichtert.