"Das ist eine eklatante Verdrehung der Tatsachen", reagiert OMR Dr. Johannes Steinhart, Präsident der Österreichischen Ärztekammer, verärgert auf einen Medienbericht zur verpflichtenden elektronischen Übermittlung der Wahlarzthonorarnoten an die Sozialversicherungsträger. Dass das Gesetz mit 1. Juli in Kraft trete, sei unstrittig. Da es aber weiter unklar sei, wer nun konkret verpflichtet werde, sei die Umsetzung ohne konkrete Richtlinien für Ärzt:innen sinnlos. Man brauche Klarheit, sowohl für die Patient:innen, aber auch für die Ärzt:innen. "Es ist einfach Fakt, dass es immer noch zahlreiche ungeklärte Punkte gibt, die der Gesetzestext nicht ausreichend definiert. Unter welchen Voraussetzungen das System für Wahlärzt:innen anzuschaffen und zu verwenden ist, ist weiter offen. Diese Definitionslücken kann man uns nicht anlasten", so Dr. Steinhart.
"Gerade im medial abgebildeten Dokument unserer Bundeskurie ist die weitere Vorgehensweise klar festgehalten: Die noch offenen Rahmenbedingungen werden in enger Absprache und im gewohnt konstruktiven Gesprächsklima mit dem Dachverband analysiert und anschließend festgelegt", hält OMR Dr. Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzt:innen, fest. Sobald diese Punkte konsensual mit dem Dachverband geklärt seien, würden die Wahlärzt:innen bestimmt auch gerne an der geplanten Umsetzung mitwirken.
"Dass Wahlärzt:innen die Einreichung der Rechnungen zur Kostenerstattung online für die Patient:innen übernehmen, ist grundsätzlich begrüßenswert. Wir wissen, dass es große Bereitschaft gibt, Patient:innen dabei zu unterstützen, dass sie schneller zu ihrer Rückerstattung kommen“, unterstreicht Dr. Wutscher und kündigt an: "Dadurch, dass wir aktiv den Aufwand für die Kassen verringern, werden wir uns in den Verhandlungen auch dafür einsetzen, dass unsere Patient:innen statt bisher nur 80 künftig 100 % des Kassentarifs rückerstattet bekommen."