Künftig dürfen Apotheken bis zu 72 Stunden pro Woche geöffnet sein, im Vergleich zu den bisherigen 48 Stunden. Die Öffnungszeiten sind werktags von 6.00 bis 21.00 Uhr und samstags von 6.00 bis 18.00 Uhr. Zudem können Apotheken in ländlichen Regionen mit begrenztem Angebot und eingeschränkten Öffnungszeiten Abgabestellen für Medikamente einrichten, sofern keine Apotheke im Ort vorhanden ist. Des Weiteren dürfen sie nun auch Gesundheitstests wie Blutzuckermessungen durchführen und dafür beispielsweise Blut aus der Fingerkuppe entnehmen. Die Gründung von Filialen wird erleichtert und es wird eine Altersgrenze für neue Apotheken-Konzessionen eingeführt.
Darüber hinaus wurde mit Stimmenmehrheit eine Novelle zum Gesundheitsreformmaßnahmen-Finanzierungsgesetz verabschiedet. Demnach stellt der Bund künftig 5 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung, um antivirale Medikamente zur HIV-Prophylaxe (PreP) zu finanzieren. Versicherte erhalten ab 1. April 2024 einen Zuschuss in Höhe der tatsächlichen Kosten, maximal jedoch 60 Euro. Auch ärztliche Beratungsgespräche werden mit 25 Euro pro Quartal unterstützt.
Auch eine Veterinärrechtsnovelle erhielt breite Unterstützung. Diese Novelle, die unter anderem ein neues Tiergesundheitsgesetz enthält, soll die Ausbreitung von Tierseuchen verhindern und die Tiergesundheit verbessern. Sie umfasst unter anderem Entschädigungsregelungen für getötete oder verendete Tiere, Bestimmungen für die Ausstellung von Heimtierausweisen und die Einrichtung eines Dachverbands "Tiergesundheit Österreich". Dieses Paket soll am 1. Juli 2024 in Kraft treten, wobei die Zustimmung der Länder für bestimmte Bestimmungen erforderlich ist.