Bei Verdacht auf eine Berufskrankheit muss von jeder Ärzt:in eine Verdachtsmeldung an den zuständigen Unfallversicherungsträger übermittelt werden. Nur mit der Meldung ist die korrekte Begutachtung, Einstufung und soziale Absicherung der geschädigten Person möglich. Wir müssen in Österreich von einer hohen Dunkelziffer ausgehen.