Ordinationsorganisation
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Österreich schreitet weiter voran. Mit dem 1. Jänner 2025 wurde die Übermittlung sensibler Gesundheitsdaten per Fax verboten. Diese Maßnahme basiert auf der Novelle des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 (GTelG 2012), das sicherstellen soll, dass Gesundheitsdaten nur über verschlüsselte, datenschutzkonforme Kanäle übermittelt werden. Doch was bedeutet das für Arztpraxen?