Im Jahr 1995 wurde der Grenzwert auf 5 mg/kg festgelegt, da vermehrt Blasenkarzinome bei Ratten auftraten. Mittlerweile weiß man aber, dass es sich dabei um ein Spezifikum männlicher Ratten handelt und beim Menschen nicht mit einem vermehrten Auftreten durch die Aufnahme dieses Süßstoffes zu rechnen ist. Die EFSA hat alle verfügbaren Daten geprüft: eine DNA-Schädigung durch Saccharin bzw. kanzerogene Eigenschaften sind unwahrscheinlich.
Saccharin für menschlichen Verzehr sicher
Der Grenzwert für die zulässige tägliche Aufnahme (ADI) von Saccharin wurde nach der Veröffentlichung eines Gutachtens der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) von 5 mg/kg auf 9 mg/kg Körpergewicht erhöht.
Noch kein Benutzerkonto?
Jetzt kostenlos registrieren!
Ihre Vorteile:
Jetzt registrieren
- Exklusive Fachbeiträge
- DFP-Fortbildungen, jederzeit und von überall
- Kongresskalender, alle Events auf einen Blick
- Daily Doc Newsletter, täglich die wichtigsten News aus der Branche
Bereits registriert?