Hausärzt:in 11/2024
Ärzt:in Assistenz 02/2024

Saccharin für menschlichen Verzehr sicher

Der Grenzwert für die zulässige tägliche Aufnahme (ADI) von Saccharin wurde nach der Veröffentlichung eines Gutachtens der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) von 5 mg/kg auf 9 mg/kg Körpergewicht erhöht. 

Im Jahr 1995 wurde der Grenzwert auf 5 mg/kg festgelegt, da vermehrt Blasenkarzinome bei Ratten auftraten. Mittlerweile weiß man aber, dass es sich dabei um ein Spezifikum männlicher Ratten handelt und beim Menschen nicht mit einem vermehrten Auftreten durch die Aufnahme dieses Süßstoffes zu rechnen ist. Die EFSA hat alle verfügbaren Daten geprüft: eine DNA-Schädigung durch Saccharin bzw. kanzerogene Eigenschaften sind unwahrscheinlich.