Seit 1. Jänner 2024 sind psychologische Behandlungen und Psychotherapie im Sozialversicherungsgesetz gleichgestellt. Patient:innen erhalten somit auch bei psychologischen Behandlungen unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von ihrer Krankenkasse, wie das bis dato nur bei der Psychotherapie der Fall war. Dafür stellt der Bund im Zuge der Gesundheitsreform 50 Millionen Euro für das Jahr 2024 zur Verfügung.