Im Jänner präsentierte die Regierung eine umfassende Reform des Psychotherapiegesetzes, um die psychosoziale Versorgung der Bevölkerung zu verbessern. Über 120 Stellungnahmen gingen bis zum Ende der Begutachtungsfrist ein. Heute wird das angepasste Gesetzesvorhaben im Parlament eingebracht. Noch vor dem Sommer soll es beschlossen werden.
Der Gesetzesentwurf sieht die Einrichtung eines Masterstudiengangs an öffentlichen Universitäten ab dem Jahr 2026 vor. Ein breiterer und kostengünstigerer Zugang zur Ausbildung soll mit jährlich 500 Studienplätzen geschaffen werden. Das Masterstudium dauert vier Semester. Zulassungsvoraussetzung ist ein fachlich einschlägiges Vorstudium. Die Liste wurde im Zuge des Begutachtungsprozesses deutlich erweitert. Sie umfasst neben Psychologie und Medizin nun auch Soziale Arbeit, Medizinisch-Technische Dienste sowie diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege. Bei allen weiteren Studien überprüft die Universität individuell, ob die notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden.
Nach dem Masterstudium folgt eine Phase mit methodenspezifischer Fachausbildung und Praktika mit Patient:innenkontakt. Nach der Begutachtung wurde im Gesetz auch fixiert, dass die Ausbildung sowohl in der psychotherapeutischen Praxis als auch an Institutionen wie Kliniken oder Reha-Einrichtungen absolviert werden muss. So können die Studierenden mit den unterschiedlichen Settings, in denen Psychotherapie stattfindet, vertraut gemacht werden. Mit einer staatlichen Approbationsprüfung wird das Studium abgeschlossen.
Fachärzt:innen für Psychiatrie und Ärzt:innen mit einer Zusatzausbildung in psychotherapeutischer Medizin müssen lediglich den dritten Ausbildungsabschnitt absolvieren. Bisher war die Psychotherapie der letzte hochrangig und eigenverantwortlich tätige Gesundheitsberuf ohne akademische Ausbildung.