Die Beschlüsse der AUVA betreffend Übernahme von Leistungen des AUVA-Traumazentrums Wien-Brigittenau (vormals Lorenz-Böhler) durch das Universitätsklinikum AKH Wien seien einseitig getroffen worden und aus dienstrechtlichen, formal-organisatorischen Gründen und aufgrund von ungeklärten Fragen bei den Themen Leitungsfunktionen und Zusammenarbeit nicht ohne weiteres möglich.
Durch eine bestehende Zusammenarbeitsvereinbarung zur gemeinsamen Betriebsführung und aufgrund der Finanzflüsse zwischen Bund und Stadt Wien sei eine Einbindung der zuständigen Ministerien, des Bundes und der verantwortlichen Gremien der gemeinsamen Betriebsführung von MedUni Wien und AKH Wien unabdingbar.
Wenn entsprechend Pflegepersonal bereitgestellt wird, könnte die entstandene Versorgungslücke an Akut-Operationen, die durch die Ereignisse rund um das Traumazentrum Wien-Brigittenau entstanden ist, seitens der Mitarbeiter:innen der MedUni Wien zusätzlich geleistet werden.
Der seit langem bekannte und gut dokumentierte Mangel an Pflegekräften und OP-Kapazität an mehreren Kliniken des AKH Wien bedarf einer dringenden Lösung und darf durch die Pläne im Zusammenhang mit dem Traumazentrum Wien-Brigittenau nicht weiter verschlechtert werden, betont die MedUni Wien.